Miet- und Eichservice

TDG

Energiemesstechnik

Miet- und Eichservice

Wärmemengen- und Wasserzähler unterliegen der Eichpflicht, müssen also nach Ablauf der gesetzlichen Frist nachbeglaubigt werden.

Die Verantwortung für die fristgerechte und sachgemäße Durchführung des Eichaustausches liegt zunächst beim Hausverwalter bzw. Eigentümer. Durch Abschluß eines Miet- und Eichservicevertrages legen Sie diese Verantwortung in unsere Hände. Dieser Vertrag deckt für Sie alle erforderlichen Maßnahmen ab.

Wir überwachen die Dauer der Eichgültigkeit und führen fristgerecht den Eichaustausch der Geräte durch.

Informationen

Kontakt

Tel.: 08295 - 909120

Fax: 08295 - 909121

E-Mail: info@tdg-energiemesstechnik.de

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